AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand 12/2016

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. 1. Jeder der SPIDOINK erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der SPIDOINK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die SPIDOINK, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. Die SPIDOINK überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. Die SPIDOINK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die SPIDOINK zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind Bruttobeträge, zahlbar einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2. Die Vergütungen sind bei Abnahme des Mediums bzw. nach Rechnungsstellung fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.4. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der SPIDOINK für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.6. Die SPIDOINK behält sich bei Dienstverträgen / angenommenen Angeboten den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist die SPIDOINK berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

 

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

3.2. Die SPIDOINK ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der SPIDOINK entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der SPIDOINK abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der SPIDOINK im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

3.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Dummys, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

4.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

5. Herausgabe von Daten

5.1. Die SPIDOINK ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten im Original herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die SPIDOINK ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Hat die SPIDOINK dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten im Original zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der SPIDOINK verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4. Die SPIDOINK haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der SPIDOINK ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Ebensowenig haftet die SPIDOINK für Schäden, die durch Viren, Trojaner oder sonstige Spy- oder Malware an elektronischen Datenverarbeitungssystemen entstehen.

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und
Belegmuster

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der SPIDOINK Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durch die SPIDOINK erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die SPIDOINK berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der SPIDOINK zehn einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die SPIDOINK ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

7. Haftung

7.1. Die SPIDOINK haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2. Die SPIDOINK verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. Sofern die SPIDOINK notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der SPIDOINK. Die SPIDOINK haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der SPIDOINK.

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die SPIDOINK nicht.

7.7. Die SPIDOINK haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit, der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen und sein Unternehmen.

7.8. Die SPIDOINK haftet nicht für Schäden, die durch Eingriff oder Änderung durch den Auftraggeber selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen an dem Produkt oder gar an Rechtsgütern (Bildrechte etc.) entstehen können.

7.9. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der SPIDOINK geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die SPIDOINK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die SPIDOINK eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der SPIDOINK übergebenen Vorlagen berechtigt ist, einschließlich des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber der SPIDOINK von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz der SPIDOINK.

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.4. Gerichtsstand ist der Sitz der SPIDOINK.